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Produkt zum Begriff Notarkosten:


  • Heinze, Volker: Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar (GNotKG)
    Heinze, Volker: Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar (GNotKG)

    Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar (GNotKG) , Der Leipziger GNotKG-Kommentar erläutert sämtliche Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes mit zugehörigem Kostenverzeichnis und der Handelsregistergebührenverordnung mit zugehörigem Gebührenverzeichnis systematisch, lückenlos und mit wissenschaftlichem Anspruch. Er bietet damit allen mit dem Kostenrecht befassten Praktiker:innen das Hintergrundwissen und die Auslegungshilfe für den praktischen Umgang mit dem Gesetz. Dafür stehen insbesondere auch die Herausgeber, die als Funktionsträger der Leipziger Ländernotarkasse gleichsam qua Amt tagtäglich mit den Problematiken beschäftigt sind. NEU in der 4. Auflage: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) Vorteile: gebündelte Expertise des Autorenteams und Erfahrungsschatz der Ländernotarkasse, zu deren Aufgaben u.a. die Prüfung der Richtigkeit der Gebührenerhebung und des Gebühreneinzugs der Notar:innen sowie die Abgabe von Stellungnahmen in Kostensachen zählt Erläuterung der inneren Systematik des GNotKG: Wertvorschrift und Geschäftswertregel einerseits, Geschäftswertregel und korrespondierender Gebührentatbestand nach dem Kostenverzeichnis andererseits Folgerung vom materiellen Geschäftsvorfall hin zum Geschäftswert und zutreffenden Gebührensatz Herausgeber: Dr. Thomas Renner, Notar, Erfurt, Präsident der Ländernotarkasse; Dr. Dirk-Ulrich Otto, Notar a.D., Leipzig, Geschäftsführer der Ländernotarkasse; Volker Heinze, Notar, Glauchau, Mitglied im Verwaltungsrat der Ländernotarkasse. Autor:innen: Martin Arnold, Notar, Wismar ; Constance Boldt, Notarin, Dresden ; Franziska Caroli, Notarin, Görlitz; Dr. Carsten Deecke, Notar, Ribnitz-Damgarten ; Dr. Tobias Genske, Notar, Erfurt ; Dr. Guido Harder, Notar, Stralsund ; Claudia Heinze, Richterin am LG, Zwickau ; Volker Heinze, Notar, Glauchau ; Prof. Dr. Oliver Horsky, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Dr. Stefan Hüttinger, Notar, Fürstenwalde/Spree ; Dr. Welf Klingsch, LL.M., Notar, Ostseebad Heringsdorf ; Dr. Dirk-Ulrich Otto, N otar a.D., Geschäftsführer der Ländernotarkasse Leipzig; Dr. Wolfgang Reetz, Notar, Köln ; Dr. Thomas Renner, Notar, Erfurt, Präsident der Ländernotarkasse Leipzig; Christof Riss, Notarfachreferent, Köln; Isabel Schipke, Notarin, Teterow ; Dr. Alexander Schreiber, Notar, Weißwasser ; Silvia Thiel, Hochschullehrerin an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ; Harald Wilsch, Dipl.-Rpfl. (FH), Bezirksrevisor am GBA München; Harald Wudy, Dipl.-Rpfl. (FH), wiss. Leiter der Prüfungsabteilung der Ländernotarkasse, Leipzig; Dominik Zander, Dipl.-Rpfl. (FH), Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern; Torsten Zapf, LL.M. oec., Notar, Leipzig; Prof. Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des LG Passau a.D., Honorarprofessor an der Universität Regensburg. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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    Haus, Wohnung oder Grundstück kaufen| Ratgeber Immobilienkauf|Wohnung kaufen Tipps

    Was Sie von Auswahl bis Versicherung beim Immobilienkauf beachten müssen

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  • kurz&konkret! Haus und Wohnung richtig versichern
    kurz&konkret! Haus und Wohnung richtig versichern

    Wer Immobilieneigentum besitzt, kennt sicherlich die Sorge, dass das Eigentum durch Naturgewalten oder andere Einflüsse zerstört werden könnte. Diese Sorge ist aber keine neue. An bayerischen Höfen liest man heute noch den Wunsch nach Unversehrtheit von Haus und Hof: »O heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an.« Mit den Folgen des Klimawandels nehmen solche Sorgen für viele zu.

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  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Wie hoch sind die Notarkosten beim Kauf einer Wohnung?

    Wie hoch die Notarkosten beim Kauf einer Wohnung sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Kaufpreis der Wohnung und dem Aufwand des Notars. In der Regel belaufen sich die Notarkosten beim Kauf einer Wohnung auf etwa 1-1,5% des Kaufpreises. Es ist jedoch ratsam, sich vorab bei einem Notar über die genauen Kosten informieren zu lassen, da diese je nach individueller Situation variieren können. Zudem können zusätzliche Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grundbucheintragung oder die Erstellung von weiteren Dokumenten anfallen. Es ist daher wichtig, alle anfallenden Notarkosten im Voraus zu klären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  • Wer zahlt beim Kauf eines Hauses die Notarkosten?

    Wer zahlt beim Kauf eines Hauses die Notarkosten? In der Regel werden die Notarkosten beim Kauf eines Hauses von beiden Parteien, also vom Käufer und Verkäufer, getragen. Die genaue Aufteilung der Kosten kann jedoch vertraglich festgelegt werden. Die Notarkosten umfassen unter anderem die Beurkundungsgebühr, die Beglaubigungsgebühr und die Auslagen des Notars. Es ist wichtig, die genauen Kosten im Vorfeld mit dem Notar zu klären, um Überraschungen zu vermeiden. In einigen Fällen kann auch eine Kostenübernahme durch nur eine Partei vereinbart werden, dies muss jedoch individuell abgesprochen werden.

  • Sind Notarkosten Werbungskosten?

    Sind Notarkosten Werbungskosten? Dies hängt davon ab, in welchem Zusammenhang die Notarkosten entstanden sind. Wenn die Notarkosten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit angefallen sind, können sie unter Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Notarvertrag im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurde. Allerdings müssen die Notarkosten konkret und unmittelbar mit der Einkommenserzielung zusammenhängen, um als Werbungskosten anerkannt zu werden. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren, um die steuerliche Absetzbarkeit der Notarkosten zu klären.

  • Sind Notarkosten verhandelbar?

    Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich festgelegt und daher nicht verhandelbar. Der Notar ist verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu berechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei komplexen oder umfangreichen Verträgen mit dem Notar über eine individuelle Gebührenvereinbarung zu verhandeln.

Ähnliche Suchbegriffe für Notarkosten:


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    Brade, Andre: Heimwerken in Haus und Wohnung für Dummies

    Heimwerken in Haus und Wohnung für Dummies , Dieses Buch im Haus erspart das Warten auf den Handwerker Unter fachkundiger Anleitung von Andre Brade meistern Sie ab sofort preiswert Reparaturen und Renovierungsarbeiten selbst. Nach einer kleinen Werkzeugkunde startet der Rundgang durch den Haushalt mit allen gängigen Reparaturen. Sie erfahren, wie Sie Leitungen in der Wand finden, bevor es der Bohrer tut, oder wie Sie den wirklich passenden Dübel wählen. Wasserhahn tauschen, Spülbecken in die Arbeitsplatte einlassen, Fliesenspiegel anbringen, Boden verlegen oder tapezieren? Alle wichtigen Handgriffe sind mit Fotos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen illustriert. Sie erfahren Was es bei Werkzeug und Material zu beachten gilt Wobei Sie besonders auf Ihre Sicherheit achten sollten Wie Sie Holz bearbeiten, Fliesenspiegel legen und tapezieren Wie Sie Bohren und kleine Sanitär- und Elektroarbeiten erledigen , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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    Wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung erfolgreich verkaufen

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    Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?

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  • Wer trägt die Notarkosten?

    Wer trägt die Notarkosten hängt von der Art des Geschäfts ab, für das der Notar tätig wird. In vielen Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten, wie zum Beispiel bei einem Immobilienkauf. Bei anderen Geschäften, wie beispielsweise der Errichtung eines Testaments, trägt die Person, die den Notar beauftragt hat, in der Regel die Kosten alleine. Es ist wichtig, vor der Beauftragung eines Notars die genauen Kosten zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. In einigen Fällen können die Notarkosten auch steuerlich absetzbar sein.

  • Sind Notarkosten außergewöhnliche Belastungen?

    Sind Notarkosten außergewöhnliche Belastungen?

  • Wie berechnen sich Notarkosten?

    Notarkosten berechnen sich in der Regel nach der Kostenordnung für Notare (KostO). Diese legt fest, wie hoch die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind. Die Gebühren richten sich unter anderem nach dem Wert des Geschäfts, für das der Notar tätig wird. Zusätzlich können auch Auslagen wie beispielsweise Fahrtkosten oder Kopierkosten anfallen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die voraussichtlichen Notarkosten zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Letztendlich kann der Notar auch individuelle Vereinbarungen über seine Vergütung treffen, die dann gesondert zu den gesetzlich festgelegten Gebühren hinzukommen.

  • Wie hoch sind die Notarkosten?

    Die Höhe der Notarkosten variiert je nach Art und Umfang der notariellen Tätigkeit. Es gibt gesetzlich festgelegte Gebühren, die sich nach dem Wert des Geschäfts richten. Zusätzlich können noch Auslagen und Mehrwertsteuer hinzukommen. Es empfiehlt sich, vorab ein Kostenangebot beim Notar einzuholen.

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